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WILDBACHBEGEHUNG

DER WILDBACHBEGEHER
Die Hochwasserereignisse in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass Wildholz- und Geschiebeeinträge in den Bachläufen maßgeblichen Anteil am Schadensausmaß im besiedelten Raum haben. Das Freihalten der Bachläufe von diesen abflusshemmenden „Gegenständen“ ist eine vorbeugende Maßnahme vor Überflutungen und Vermurungen. Voraussetzung für die Veranlassung von geeigneten Maßnahmen ist die Kenntnis über den Status von Gewässern. Diese soll über Wildbachbegehungen erlangt werden, zu denen die Gemeinden bereits gesetzlich verpflichtet sind.
Ich biete ihnen an, diese Wildbachbegehungen und deren Dokumentation durchzuführen!
(Quelle: Studie der Wildbach und Lawinenverbauung 2013)
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